Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
131 € monatlich (Pflegegrad 1–5) für anerkannte Angebote im Alltag. Nicht verbrauchtes Budget kann bis 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wir übernehmen Papierkram, Antrag & Abrechnung – Sie bekommen Entlastung.

| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) zweckgebunden; für PG 1–5 | 131 € /Monat | 131 € /Monat | 131 € /Monat | 131 € /Monat | 131 € /Monat |
Pflegegeld bei häuslicher Pflege (Angehörige/Privat) | 0 € | 347 € /Monat | 599 € /Monat | 800 € /Monat | 990 € /Monat |
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst) | 0 € | 796 € /Monat | 1.497 € /Monat | 1.859 € /Monat | 2.299 € /Monat |
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege flexibel nutzbar, ab PG 2; seit 01.07.2025 | – | 3.539 € /Jahr | 3.539 € /Jahr | 3.539 € /Jahr | 3.539 € /Jahr |
Tages- & Nachtpflege (teilstationär) | – | 721 € /Monat | 1.357 € /Monat | 1.685 € /Monat | 2.085 € /Monat |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Erstattungs-Pauschale, i. d. R. ab PG 1 | 42 € /Monat | 42 € /Monat | 42 € /Monat | 42 € /Monat | 42 € /Monat |
131 € monatlich (Pflegegrad 1–5) für anerkannte Angebote im Alltag. Nicht verbrauchtes Budget kann bis 30.06. des Folgejahres genutzt werden.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Seit 01.07.2025 gibt es ein flexibles Budget bis 3.539 € pro Jahr für Kurzzeit- und Verhinderungspflege – stundenweise Entlastung ist möglich.
Wir prüfen, ob Ihr Bedarf darunter fällt.
Mit ärztlicher Verordnung, wenn der Haushalt wegen Krankheit, Klinikaufenthalt oder Schwangerschaft vorübergehend nicht geführt werden kann.
Gesetzliche Zuzahlung 10 % (min. 5 €, max. 10 €/Tag). In Schwangerschaft i. d. R. zuzahlungsfrei.
Wir klären telefonisch, was passt: §45b, gemeinsamer Jahresbetrag oder §38 SGB V.
Wir übernehmen Unterlagen, Verordnung & Meldungen – transparent & ohne Hektik.
Wir starten die Hilfe und rechnen anerkannt direkt mit Kasse oder Pflegekasse ab.
Hinweis: Anspruch und Umfang hängen von individuellen Voraussetzungen ab (Pflegegrad, Verordnung, Kassenregeln).
Ja. Der Entlastungsbetrag gilt für Pflegegrad 1–5. Wir helfen bei Nachweis & Antragsweg.
Ja, häufig. Seit 01.07.2025 ist Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem Jahresbetrag zusammengefasst – wir beraten zur optimalen Nutzung.
Anspruchscheck sofort, Anträge i. d. R. binnen weniger Tage – wir starten, sobald Freigaben vorliegen.
In der Regel nein – wir rechnen als anerkannter Anbieter direkt mit der (Pflege-)Kasse ab.
Kurz telefonieren, Anspruch checken, wir stellen den Antrag & starten die Hilfe.