Kostenübernahme für Alltagshilfe in Hannover

Wir übernehmen Papierkram, Antrag & Abrechnung – Sie bekommen Entlastung.

  • Pflegekasse – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): 131 € monatlich (PG 1–5), übertragbar bis 30.06. des Folgejahres
  • Pflegekasse – Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit 01.07.2025: bis 3.539 € p. a. flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Krankenkasse – Haushaltshilfe (§38 SGB V): Mit ärztlicher Verordnung, Zuzahlung 10 % (5–10 €/Tag)
Zwei Hände halten sich – Symbol für verlässliche Unterstützung
Leistungen der Pflegekasse je Pflegegrad
LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
zweckgebunden; für PG 1–5
131 € /Monat131 € /Monat131 € /Monat131 € /Monat131 € /Monat
Pflegegeld
bei häuslicher Pflege (Angehörige/Privat)
0 €347 € /Monat599 € /Monat800 € /Monat990 € /Monat
Pflegesachleistung (ambulanter Dienst)
0 €796 € /Monat1.497 € /Monat1.859 € /Monat2.299 € /Monat
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege
flexibel nutzbar, ab PG 2; seit 01.07.2025
3.539 € /Jahr3.539 € /Jahr3.539 € /Jahr3.539 € /Jahr
Tages- & Nachtpflege (teilstationär)
721 € /Monat1.357 € /Monat1.685 € /Monat2.085 € /Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Erstattungs-Pauschale, i. d. R. ab PG 1
42 € /Monat42 € /Monat42 € /Monat42 € /Monat42 € /Monat
Stand: 17.10.2025Quellen: BMG & Landes-/Behördeninfos, siehe Seite.

Ihre Wege zur Kostenübernahme

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

131 € monatlich (Pflegegrad 1–5) für anerkannte Angebote im Alltag. Nicht verbrauchtes Budget kann bis 30.06. des Folgejahres genutzt werden.

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit 01.07.2025 gibt es ein flexibles Budget bis 3.539 € pro Jahr für Kurzzeit- und Verhinderungspflege – stundenweise Entlastung ist möglich.

Wir prüfen, ob Ihr Bedarf darunter fällt.

Haushaltshilfe (§38 SGB V)

Mit ärztlicher Verordnung, wenn der Haushalt wegen Krankheit, Klinikaufenthalt oder Schwangerschaft vorübergehend nicht geführt werden kann.

Gesetzliche Zuzahlung 10 % (min. 5 €, max. 10 €/Tag). In Schwangerschaft i. d. R. zuzahlungsfrei.

So übernehmen wir die Kostenklärung für Sie

  1. 1. Anspruchscheck

    Wir klären telefonisch, was passt: §45b, gemeinsamer Jahresbetrag oder §38 SGB V.

  2. 2. Antrag & Formalitäten

    Wir übernehmen Unterlagen, Verordnung & Meldungen – transparent & ohne Hektik.

  3. 3. Leistung & Abrechnung

    Wir starten die Hilfe und rechnen anerkannt direkt mit Kasse oder Pflegekasse ab.

Hinweis: Anspruch und Umfang hängen von individuellen Voraussetzungen ab (Pflegegrad, Verordnung, Kassenregeln).

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

  • 131 € monatlich (PG 1–5), zweckgebunden für anerkannte Unterstützung im Alltag.
  • Übertrag ins Folgejahr bis 30.06. möglich (Ansparen erlaubt).
  • Direkte Abrechnung durch uns als anerkannter Anbieter.

Gemeinsamer Jahresbetrag (seit 01.07.2025)

  • Bis 3.539 € pro Jahr – flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
  • Stundenweise Entlastung möglich, wenn pflegende Person verhindert ist.
  • Wir prüfen die Anrechnung bereits genutzter Budgets im laufenden Jahr.

Haushaltshilfe (§38 SGB V)

  • Ärztliche Verordnung erforderlich (z. B. nach OP, bei schwerer Erkrankung oder Schwangerschaft).
  • Zuzahlung 10 %, mind. 5 €, max. 10 € je Tag (in Schwangerschaft i. d. R. zuzahlungsfrei).
  • Wir koordinieren Verordnung und Abrechnung mit der Krankenkasse.

Häufige Fragen kurz beantwortet

Brauche ich für §45b einen Pflegegrad?

Ja. Der Entlastungsbetrag gilt für Pflegegrad 1–5. Wir helfen bei Nachweis & Antragsweg.

Kann ich Budgets kombinieren?

Ja, häufig. Seit 01.07.2025 ist Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem Jahresbetrag zusammengefasst – wir beraten zur optimalen Nutzung.

Wie schnell geht das?

Anspruchscheck sofort, Anträge i. d. R. binnen weniger Tage – wir starten, sobald Freigaben vorliegen.

Muss ich selbst etwas vorstrecken?

In der Regel nein – wir rechnen als anerkannter Anbieter direkt mit der (Pflege-)Kasse ab.

Kostenübernahme klären – wir übernehmen das.

Kurz telefonieren, Anspruch checken, wir stellen den Antrag & starten die Hilfe.