Beratung zur Alltagshilfe

Wir beraten Sie verständlich zur Alltagshilfe – inkl. Anspruch, Finanzierung und konkretem Plan.

  • Kostenfreie Erstberatung: neutral & unverbindlich – telefonisch oder vor Ort
  • Anspruch & Budgets prüfen: z. B. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) oder Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)
  • Plan & nächste Schritte: klare Checkliste – wir begleiten durch den Papierkram
Beratung zur Alltagshilfe – persönliches Gespräch am Tisch

Wobei wir Sie beraten

Leistungen & Umfang

Welche Alltagshilfen passen (z. B. Begleitung, Haushalt, Organisation) – realistisch geplant und an Ihren Alltag angepasst.

Anspruch & Finanzierung

Wir prüfen Budgets wie Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) oder Haushaltshilfe (§ 38 SGB V) und erklären die nächsten Schritte.

Papierkram – einfach

Anträge, Nachweise, Fristen: Sie erhalten eine klare Checkliste – wir unterstützen beim Ausfüllen und bleiben dran.

So läuft Ihre Beratung ab

  1. 1. Erstgespräch

    Kurz telefonisch oder vor Ort: Anliegen, Situation, gewünschte Unterstützung.

  2. 2. Anspruch & Plan

    Wir prüfen Budgets/Verordnungen und erstellen einen übersichtlichen Fahrplan mit Aufgaben & Fristen.

  3. 3. Start & Begleitung

    Wir unterstützen beim Antrag, stimmen Termine ab und begleiten auf Wunsch auch danach.

Tipp: Bereithalten (falls vorhanden): Pflegegrad/MD-Gutachten, Kassenangaben, ärztliche Verordnung, ggf. Vollmacht.

Kosten der Beratung

Pflegekassen bieten nach § 7a SGB XI eine kostenlose Pflegeberatung an (z. B. Pflegestützpunkte). Unsere Erstberatung zur Alltagshilfe ist für Sie ebenfalls kostenfrei & unverbindlich – wir erklären, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Finanzierung der Hilfe

Mögliche Budgets: Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) für anerkannte Alltagsunterstützung oder – bei medizinischer Indikation – Haushaltshilfe nach § 38 SGB V mit ärztlicher Verordnung. Wir prüfen das und übernehmen gern den Antrag.

Hinweis: Anspruch/Umfang richten sich nach individuellen Voraussetzungen der Kassen. Wir beraten unabhängig & verständlich.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad?

Für den Entlastungsbetrag ja (PG 1–5). Für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V genügt in der Regel eine ärztliche Verordnung – auch ohne Pflegegrad.

Wie schnell geht das?

Erstberatung sofort möglich. Anträge je nach Kasse in wenigen Tagen/Wochen. Wir bleiben für Sie am Ball.

Sie brauchen eine Beratung zur Alltagshilfe?

Wir vereinbaren einen Termin und geben Ihnen einen Überblick zu Anspruch, Finanzierung & nächsten Schritten.